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Wahlen
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Allgemeines zu Wahlen Urnenstandort
Öffnungszeiten Urne
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Wahlen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sg.ch und des Bundes unter www.admin.ch Bedingungen/Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann beim Stimmregisterbüro verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder den Niederlassungsausweis oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Brieflich Abstimmen - das ist zu beachten
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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