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Prämienverbilligung, individuelle

Für die Individuelle Prämienverbilligung beachten Sie bitte das Merkblatt.

Alle, welche aufgrund der Steuerfaktoren möglicherweise einen Anspruch auf die IPV haben, erhalten das Formular direkt von der Sozialversicherungsanstalt zugestellt.

Falls Sie keine Formular bekommen haben, können Sie bei der SVA (www.svasg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) oder bei der AHV-Zweigstelle bestellen.

Benutzen Sie bitte die Online-Berechnung der SVA (www.svasg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.), bevor Sie ein Formular bestellen.

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