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Adressänderung / Umzug
Sie sind innerhalb von Rheineck umgezogen? Wir wünschen Ihnen im neuen Zuhause alles Gute.
Damit wir unsere Einwohner- und Steuerregister aktualisieren können, sind neue Adressen innert 14 Tagen nach dem Umzug zu melden. Dies können Sie entweder digital über das Portal eUmzug.ch (den Link finden Sie weiter unten) oder persönlich auf der Stadtverwaltung vornehmen.
Bei persönlicher Vorsprache bitten wir Sie, wie folgt vorzugehen:
- Umzug innerhalb von Rheineck: wird direkt im Einwohneramt vorgenommen
Bitte beachten Sie, dass auch bei einem Umzug innerhalb derselben Liegenschaft eine Adressänderung gemacht werden muss - Zuzug aus der Schweiz: Bitte melden Sie sich vorgängig in der bisherigen Wohngemeinde ab
- Zuzug aus dem Ausland: Bei Einreise in die Schweiz sind je nach Nationalität diverse Unterlagen notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns vorgängig
Generelle Unterlagen
- Mietvertrag
(bei Untermietung/Zuzug in einen bestehenden Haushalt schriftliche Bestätigung des Liegenschaftsbesitzers) - Krankenversicherungsausweis
- Hundebesitzer: Impfausweise der Hunde
Unterlagen Schweizer Staatsangehörige
- Heimatschein oder Heimatausweis
oder - gültiges Ausweisdokument (Pass/ID)
- Angehörige der Armee: sofern vorhanden Dienstbüchlein
Unterlagen ausländische Staatsangehörige
- Gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Gebühr (ist direkt bei der Anmeldung zu bezahlen)
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | 071 886 40 10 | einwohneramt@rheineck.ch |
