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Prämienverbilligung, individuelle

Für die Individuelle Prämienverbilligung beachten Sie bitte das Merkblatt.

Alle, welche aufgrund der Steuerfaktoren möglicherweise einen Anspruch auf die IPV haben, erhalten das Formular direkt von der Sozialversicherungsanstalt zugestellt.

Falls Sie keine Formular bekommen haben, können Sie bei der SVA (www.svasg.ch) oder bei der AHV-Zweigstelle bestellen.

Benutzen Sie bitte die Online-Berechnung der SVA (www.svasg.ch), bevor Sie ein Formular bestellen.

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