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Individuelle Prämienverbilligung 2018

22. Januar 2018
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2018 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2018 massgebend.

Die Anmeldung für die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) wurde vereinfacht. Es ist nun nicht mehr notwendig, das ausgefüllte Formular auszudrucken, zu unterschreiben und dann per Briefpost auf der Stadtverwaltung einzureichen. Neu kann das Gesuchsformular online unter www.svasg.ch/ipv-online ausgefüllt, kontrolliert und elektronisch versendet werden.

Bitte beachten Sie die Einreichefrist per 31. März 2018. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldeterweise von der Antragstellung abgehalten worden sind.

Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

Die AHV-Zweigstelle der Stadtverwaltung kann Sie auf Wunsch persönlich beraten. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv oder über die Telefonnummer 071 282 61 91.