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Betretungsverbot von Fliessgewässern im Kanton St.Gallen
Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) hat aufgrund der tiefen Wasserstände, welche in Kombination mit den hohen Wassertemperaturen eine grosse Belastung für Fische und Wasserlebewesen darstellen, ein Betretungsverbot für einzelne Fliessgewässer im Kanton St.Gallen erlassen.
Auf Rheinecker Gebiet sind der Gstaldenbach und der Freibach betroffen. Das Betreten besagter Bäche durch Personen sowie das Einbringen und Führen von Tieren, insbesondere Hunde und Pferde, ist ab sofort verboten.
Die Stadt Rheineck dankt für die Einhaltung dieser Massnahme sowie den sparsamen Umgang mit Wasser.
Weitere Informationen können der kantonalen Allgemeinverfügung im Anhang entnommen werden.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfuegung Betretungsverbot Trockenheit Kanton St.Gallen 2026 (PDF, 103 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfuegung Betretungsverbot Trockenheit Kanton St.Gallen 2026 |
