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Bau-Anzeige (Waisenhausstrasse 10)

30. Oktober 2025

Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.
 

Bauherrschaft:

Stadt Rheineck, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck 

Grundeigentümer:

Stadt Rheineck, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck 

Bauvorhaben:

Neubau Kindergarten

Baulage:

Grundstück Nr. 778, Waisenhausstrasse 10, 9424 Rheineck

   

Einsprachefrist:

Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 13. November 2025 beim Stadtrat Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen. 

Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, öffentlich auf (während den Schalterstunden).