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Mitwirkung Kantonsstrassenprojekte

25. Mai 2025

Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:

  • Kantonsstrasse Nr. 64, Rheineck/Thal: Lärmsanierungsprojekt Rheineck und Thal, Abschnitte 15.3 und 14.5 - B15.7.015.002

  • Kantonsstrasse Nr. 29, Rheineck: Lärmsanierungsprojekt Rheineck: Abschnitt 15.4 - B15.7.015.003

Mitwirkung: Mitwirkung Kantonsstrassenprojekte | sg.ch

Frist: 02. Juni bis 03. Juli 2025

Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.