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Anmeldung zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes

Wird zwischen dem Veräusserer und Erwerber ein Vertrag abgeschlossen, der auf die Übereignung beweglicher Sachen bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Veräusserer bleibt, kann dieser Eigentumsvorbehalt vom Betreibungsamt des Wohnsitzes zu führenden Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden. Damit ist dieser auch gegen Dritte wirksam.

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