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Auszug aus dem Betreibungsregister - Auskunft über Drittperson

Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister über eine Drittperson oder Gesellschaft ist eine Vollmacht oder ein Interessennahweis erforderlich. Dies kann beispielsweise ein Mietinteressentenformular, ein Darlehensvertrag, eine schriftliche Bestellung oder eine Mahnung sein. Bitte senden Sie das Dokument mit einer kurzen Begründung der Anfrage per E-Mail an betreibungsamt@rheineck.ch. Für die Zustellung benötigt das Betreibungsamt zudem Angaben zur Empfängeradresse.

Das Gesuch kann auch elektronisch erzeugt werden. Anschliessend ist es ausgedruckt und unterzeichnet an das Betreibungsamt einzureichen. https://www.easygov.swiss/easygov/#de#landing/betreibungsauskunft

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