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Volksabstimmung vom 29. November 2026

1. November 2026

Am Abstimmungssonntag wird über folgende Vorlagen abgestimmt:

Eidgenössische Vorlagen

  • Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
  • Vorlage 2: Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».
  • Vorlage 3: Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!».
  • Vorlage 4: Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG).

Kantonale Vorlagen

  • Vorlage 1: Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen).
  • Vorlage 2: III. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung).

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

Sonntag, 27. September 2026, 9.30 – 10.30 Uhr, Ort: Stadtverwaltung

Fehlende Stimmausweise und Stimmzettel können bis Freitag, 27. November 2026, 10.30 Uhr, beim Publikumsbüro bezogen werden.

Briefliche Stimmabgabe

  1. Ausgefüllte Stimmzettel in das beiliegende Stimmcouvert oder in ein privates Couvert legen. Ohne Couvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Erklärung für die briefliche Stimmabgabe auf dem Stimmausweis unterschreiben.
  3. Couvert mit den Stimmzetteln und den unterzeichneten Stimmausweis in das Fenstercouvert legen, in dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  4. Letztmögliche Termine für die briefliche Stimmabgabe:
    • Per Post: Unfrankiert bis Dienstag vor dem Abstimmungssonntag der Post übergeben;
    • Einwurf in den Briefkasten beim Stadthaus: am Abstimmungssonntag bis zur Urnen­schliessung (10.30 Uhr);
    • Abgabe an der Urne: am Abstimmungssonntag bis zur Urnenschliessung.