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Volksabstimmung vom 29. November 2026
Am Abstimmungssonntag wird über folgende Vorlagen abgestimmt:
Eidgenössische Vorlagen
- Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
- Vorlage 2: Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».
- Vorlage 3: Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!».
- Vorlage 4: Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG).
Kantonale Vorlagen
- Vorlage 1: Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen).
- Vorlage 2: III. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung).
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
Sonntag, 27. September 2026, 9.30 – 10.30 Uhr, Ort: Stadtverwaltung
Fehlende Stimmausweise und Stimmzettel können bis Freitag, 27. November 2026, 10.30 Uhr, beim Publikumsbüro bezogen werden.
Briefliche Stimmabgabe
- Ausgefüllte Stimmzettel in das beiliegende Stimmcouvert oder in ein privates Couvert legen. Ohne Couvert ist die Stimmabgabe ungültig.
- Erklärung für die briefliche Stimmabgabe auf dem Stimmausweis unterschreiben.
- Couvert mit den Stimmzetteln und den unterzeichneten Stimmausweis in das Fenstercouvert legen, in dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Letztmögliche Termine für die briefliche Stimmabgabe:
- Per Post: Unfrankiert bis Dienstag vor dem Abstimmungssonntag der Post übergeben;
- Einwurf in den Briefkasten beim Stadthaus: am Abstimmungssonntag bis zur Urnenschliessung (10.30 Uhr);
- Abgabe an der Urne: am Abstimmungssonntag bis zur Urnenschliessung.
