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Absolutes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe
Ab morgen Freitag, 3. Juli 2026 gilt im Kanton St.Gallen ein Verbot von Feuer
und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe (200 Meter). Die Gewitter in den
vergangenen Tagen haben zu keiner Entspannung der Trockenheit im St.Galler
Wald geführt. Das Sicherheits- und Justizdepartement verfügt deshalb per
Allgemeinverfügung bis auf Weiteres ein Feuer- und Feuerwerksverbot in
Waldesnähe.
Im Kantonsgebiet fiel zwar in den vergangenen Tagen Regen. Doch das Wasser
durchdrang die Baumkronen nicht. Der Boden bleibt somit zu trocken.
Ab morgen gilt im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald:
- Kein Feuer machen, auch nicht in offiziellen Feuerstellen
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Kein Feuerwerk entzünden
Im ganzen Kantonsgebiet gilt:
- Keine Himmelslaternen steigen lassen
Übertretungen werden nach Art. 45 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1.)
bestraft. Das Verbot gilt auch in Privatgärten und für Höhenfeuer, die im Abstand von
weniger als 200 Metern zum Wald liegen. Im Zweifelsfall soll auf das Entfachen verzichtet
werden. Das Verbot gilt bis auf Weiteres.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Medienmitteilung_SG Kantonales Feuerverbot (PDF, 96 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung_SG Kantonales Feuerverbot |
