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Bau-Anzeige (Waisenhausstrasse 10)
Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.
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Bauherrschaft: |
Stadt Rheineck, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck |
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Grundeigentümer: |
Stadt Rheineck, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck |
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Bauvorhaben: |
Neubau Kindergarten |
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Baulage: |
Grundstück Nr. 778, Waisenhausstrasse 10, 9424 Rheineck |
Einsprachefrist:
Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 13. November 2025 beim Stadtrat Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen.
Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, öffentlich auf (während den Schalterstunden).
