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Volksabstimmung vom 28. September 2025

28. August 2025

Volksabstimmung vom 28. September 2025

Eidgenössische Volksabstimmung

über folgende Vorlagen:

  • Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

  • Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische

    Nachweise (EID-Gesetz, BGEID)

 

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

Sonntag, 28. September 2025, 09.45 – 11.00 Uhr, Ort: Rathaus

Vorzeitige Stimmabgabe

Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann beim Publikumsbüro,

Büro Nr. 2, EG, Rathaus, während der Bürozeiten, vorzeitig abgestimmt werden.

Fehlende Stimmausweise und Stimmzettel können bis Freitag, 26. September 2025,

16.00 Uhr, beim Publikumsbüro bezogen werden.

 

Briefliche Stimmabgabe

  1. Ausgefüllte Stimmzettel in das beiliegende Stimmcouvert oder in ein privates Couvert legen. Ohne Couvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Erklärung für die briefliche Stimmabgabe auf dem Stimmausweis unterschreiben.
  3. Couvert mit den Stimmzetteln und den unterzeichneten Stimmausweis in das Fenstercouvert legen, in dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  4. Letztmögliche Termine für die briefliche Stimmabgabe:
    Per Post: Unfrankiert bis Dienstag vor dem Abstimmungssonntag der Post übergeben;
    Einwurf in den Briefkasten beim Rathaus: am Abstimmungssonntag bis zur Urnenschliessung (11.00 Uhr);
    Abgabe an der Urne: am Abstimmungssonntag bis zur Urnenschliessung.

 

Die Resultate aller Abstimmungen werden um ca. 14.00 Uhr auf der Homepage und im Anschlagkasten publiziert.