Inhalt
Bau-Anzeige (Hauptstrasse 42)
Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.
Bauherrschaft: |
Kuhn-Köppel René, Blumenstrasse 7, 9442 Berneck |
Grundeigentümer: |
Kuhn-Köppel René, Blumenstrasse 7, 9442 Berneck |
Bauvorhaben: |
Reparatur Garage und Doppelgarage |
Baulage: |
Grundstück Nr. 505, Hauptstrasse 42, 9424 Rheineck |
Einsprachefrist:
Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 10. Juni 2025 beim Stadtrat Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen.
Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, öffentlich auf (während den Schalterstunden).