Inhalt

Bau-Anzeige (Hauptstrasse 42)

28. Mai 2025

Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.
 

Bauherrschaft:

Kuhn-Köppel René, Blumenstrasse 7, 9442 Berneck

Grundeigentümer:

Kuhn-Köppel René, Blumenstrasse 7, 9442 Berneck

Bauvorhaben:

Reparatur Garage und Doppelgarage

Baulage:

Grundstück Nr. 505, Hauptstrasse 42, 9424 Rheineck

   

Einsprachefrist:

Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 10. Juni 2025 beim Stadtrat Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen. 

Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, öffentlich auf (während den Schalterstunden).