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Hauskehricht

Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in den offiziellen, gebührenpflichtigen Säcken entsorgt werden.

Wichtig

Überfüllte oder zugeklebte Kehrichtsäcke werden nicht entsorgt. Der Kehrichtsack muss ganz zugebunden sein. Nicht-Gebührensäcke bis 60 Liter sind mit einer Bündelmarke zu versehen, bis 110 Liter mit einer Sperrgutmarke zu versehen.

Gebühren

Abfallsäcke Kehrichtverband KVR
Kehricht

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehrichtsammlung