Grundbuchamt
Adresse: | Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck |
Telefon: | 071 886 40 24 |
Telefax: | 071 886 40 15 |
E-Mail: | grundbuchamt@rheineck.ch |
Öffnungszeiten: | Mo 08.30-11.30/13.30-17.30 Uhr Di-Fr 08.30-11.30/13.30-17.00 Uhr |
Mit rechtlich schutzwürdigem Interesse Dienstbarkeiten und Grundlasten einer Liegenschaft abklären? Ein Rechtsgeschäft? Eine Beurkundung? Ein Vertrag?
Das Grundbuchamt schafft Voraussetzungen, belehrt bei Grundstückgeschäften über den rechtlichen Inhalt, erstellt Urkunden, ist Amts- und Auskunftsstelle. In der Grundbuchverwaltung werden das Haupt-, das Tagebuch und Belege nachgeführt. Der Grundbuchverwalter ist Urkundsperson im Sachenrecht, leitet das Schätzungswesen und sorgt für die verlässliche Darstellung des Rechtsbestands an Grundstücken und für die vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung vorgeschriebene fachgerechte Archivierung.
Zu Ihren Diensten: Das Grundbuchamt sichert den Rechtsbestand an Grundstücken – im Dienst unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung.
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