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Vor- und Bürgerversammlungen

Rheineck ist eine Gemeinde mit Bürgerversammlung, d.h. die Bürgerschaft berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht Urnenabstimmungen durchgeführt werden. Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Der Rat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.

Die Bürgerversammlung beschliesst über:

  • die Jahresrechnung
  • den Voranschlag mit Steuerfuss
  • die Gemeindeordnung
  • die Bürgerrechtsbestätigungen
  • Finanzgeschäfte, soweit dies in der Gemeindeordnung vorgesehen ist

Die Protokolle früherer Bürgerversammlungen finden Sie hier.