Altmetall
Gratisabfuhren: - Mittwoch, 17. März 2021, ab 06.00 Uhr
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Das Altmetall muss von Holz, Gummi oder anderen Materialien befreit sein. Metallteile dürfen nicht über 50 kg schwer sein und die Länge von 1,50 m nicht überschreiten. Keine Hohlkörper wie Gasflaschen, Feuerlöscher usw. (Rückgabe bei den Verkaufsstellen). Metallabfälle aus Gewerbe und Industrie sowie Eisenteile von mehr als 50 kg sind direkt dem Altstoffhändler (z.B. Loacker Recycling AG) zuzuführen. Kochherde, Waschmaschinen, Tumbler etc. werden nicht mitgenommen. |
E-Mail | | werke@rheineck.ch |
Materialien | | Altmetall |
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Altpapier / Zeitungen
- 05. Januar 2021
- 02. März 2021
- 04. Mai 2021
- 06. Juli 2021
- 07. September 2021
- 02. November 2021
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Ausschliesslich Zeitungen, Heftli, Illustrierte, Prospekte (keine Plastikhüllen), Broschüren, Korrespondenzpapier, Computerlisten, Telefonbücher, Bücher ohne Rücken, Kataloge, Briefcouverts ohne Fenster. Karton wird mit der Altpapiersammlung nicht mitgenommen. Dieser wird an anderen Daten gesammelt! |
E-Mail | | werke@rheineck.ch |
Materialien | | Altpapier, Zeitungen |
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Christbaumsammlung
Mittwoch, 13. Januar 2021, ab 09.00 Uhr |
Die Kosten der Sammeltour gehen zu Lasten des allgemeinen Gemeindehaushaltes. Es freut uns, wenn Sie am Funkensonntag dabei sind. |
E-Mail | | werke@rheineck.ch |
Materialien | | Christbäume |
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Grünabfuhr
Jeweils am Dienstag, ab 06.00 Uhr, vom - 16. März 2021
- 13. April 2021
- 11. Mai 2021
- 15. Juni 2021
- 13. Juli 2021
- 10. August 2021
- 14. September 2021
- 12. Oktober 2021
- 16. November 2021
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Grünguttarife Bündel bis max. 150/50 cm und offene Gebinde bis 60 Liter sind mit einer Grünmarke im Wert von Fr. 3., Container mit 120 bis 140 Liter Inhalt sind mit einer Grünmarke im Wert von Fr. 6. zu versehen. Container mit 240 Litern Inhalt mit zwei Grünmarken im Wert von Fr. 6. (total Fr. 12.), Container mit 360 Litern Inhalt mit drei Grünmarken im Wert von Fr. 6. (total Fr. 18.) und Container mit 800 Litern Inhalt mit 7 Grünmarken im Wert von Fr. 6. (total Fr. 42.). Die gleichen Tarife gelten für Direktanlieferungen auf den Kompostplatz «Rosenbergsau», Au (Gewerbeanlieferungen Fr. 110./t exkl. MwSt). Die Grünmarken im Wert von Fr. 3. und Fr. 6. können an nachfolgenden Orten bezogen werden: - Stadtverwaltung, Rathaus, Büro 2, Hauptstr. 21, Rheineck
- Bäckerei-Konditorei Bachmann, Thalerstr. 8, Rheineck
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E-Mail | | werke@rheineck.ch |
Materialien | | Grünabfälle |
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Häckseldienst
jeweils am Mittwoch vom: - 10. März 2021
- 07. April 2021
- 06. Oktober 2021
- 10. November 2021
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Grünabfälle werden vor Ihrem Haus durch das Bauamt gehäckselt. Anmeldung bis spätestens Montagabend vor der Häckseltour bei der Abteilung Werke, Tel. 071 886 40 62, erforderlich (Die ersten 15 Min. sind gratis, weitere 15 Min. Fr. 37.50, mehr als 30 Min. Fr. 240./Std.). |
E-Mail | | werke@rheineck.ch |
Materialien | | Häckselgut |
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Karton
Karton wird gratis eingesammelt am Dienstag, ab 6.00 Uhr: - 16. Februar 2021
- 18. Mai 2021
- 17. August 2021
- 23. November 2021
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Kartonschachteln müssen gefaltet, als Bündel verschnürt bereitgestellt werden. Nicht mitgenommen werden mit Abfall gefüllte Kartonschachteln oder Tragtaschen. Altpapier wird mit der Kartonsammlung nicht mitgenommen (separate Sammlung). |
E-Mail | | werke@rheineck.ch |
Materialien | | Karton |
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Kehrichtsammlung
Der Kehrricht wird immer am Dienstag, ab 06.00 Uhr, abgeholt. Ausnahmen: Mittwoch, 07. April 2021 (Ostern) Mittwoch, 26. Mai 2021 (Pfingsten) Mittwoch, 03. November 2021 (Allerheiligen) |
Wir bitten Sie, Kehrichtsäcke frühestens am Vorabend bereitzustellen, da diese von Katzen und streunenden Tieren verrissen werden können. Verwenden Sie die offiziellen Kehrichtsäcke des Zweckverbands Kehrichtverwertung Rheintal KRV oder die entsprechenden Bündel-/Sperrgutmarken und Containerblomben. |
E-Mail | | werke@rheineck.ch |
Materialien | | Hauskehricht |
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Sperrgut
gem. Daten Kehrichtsammlung |
Sperrgut wird mit der regulären Kehrichtabfuhr mitgenommen, ausgenommen sind: nicht brennbare Abfälle, wie Eisen, Keramik, Steine. Loses Material ist zu bündeln. Sperrgüter dürfen das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten. Schwerere Gegenstände werden nicht abgeführt. Sämtliche Sperrgüter sind mit Sperrgutmarken zu versehen (z.B. Untermatratzen, Möbelstücke bis max. 2 m Breite,Teppiche, Skis etc., Polstergruppen pro Sitz = 1 Sperrgutmarke). |
E-Mail | | werke@rheineck.ch |
Materialien | | Sperrgut |
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