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Margadant, Müller oder Ramsauer?

29. März 2019

Stadtpräsident Hans Pfäffli (FDP) hat bekanntlich altershalber seinen Rücktritt per 31. Oktober 2019 eingereicht. Gemäss Vorankündigung findet die Ersatzwahl der/s Stadtpräsidentin/en am 19. Mai 2019 (1. Wahlgang) statt. Ein allfälliger 2. Wahlgang wird am 30. Juni 2019 durchgeführt.

Aufgrund der Vorschriften des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen konnten bis 08. März 2019 Wahlvorschläge eingereicht werden. Bis zu diesem Stichtag sind bei der Stadtkanzlei folgende Vorschläge eingereicht worden:

  • Margadant Angelika, Jg. 1968, Bürgerin von Klosters-Serneus (GR), Lehrerin/Erwachsenenbildnerin, wohnhaft an der Oberen Spanierhofstrasse 5 in 9424 Rheineck (parteilos)
  • Müller Urs, Jg. 1966, Bürger von Thal (SG) und Hundwil (AR), Geschäftsführer, wohnhaft an der Farbmülistrasse 8 in 9425 Thal (FDP)
  • Ramsauer Marco, Jg. 1976, Bürger von Buchs (SG) und Herisau (AR), Projektmanager, wohnhaft am Schützenweg 23b in 9470 Buchs (parteilos)

Laut den Vorschriften des kantonalen Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen sind grundsätzlich auch andere Personen wählbar. Auf dem Stimmzettel werden aber nur die vorstehend erwähnten «offiziellen» Kandidaten aufgedruckt.

Im 1. Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Wird das absolute Mehr im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt. Für den zweiten Wahlgang müssen wiederum neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Aufgrund des gedrängten Terminplanes müssen die Formulare für den zweiten Wahlgang bis am Donnerstag, 23. Mai 2019, 12.00 Uhr, bei der Stadtratskanzlei abgegeben werden. Im 2. Wahlgang ist gewählt, wer am meisten Stimmen erhält.

Stellenziele und Anforderungen

Wie für jede andere Stelle auf der Stadtverwaltung hat der Stadtrat seinerzeit auch für das Stadtpräsidium einen Stellenbeschrieb erarbeitet.

Gemäss dem Stellenbeschrieb führt der/die Stadtpräsident/in die Stadtverwaltung mit seinen Abteilungen wie z.B. das Steueramt, das Publikumsbüro, die Abteilung WERKE, die Finanzverwaltung oder die Stadtratskanzlei, ist für eine vorausschauende Planung der Gemeindeentwicklung verantwortlich, initiiert und unterstützt Projekte, führt Rechtsverfahren (meistens in baurechtlichen Fragen), vertritt die Stadt Rheineck nach aussen, erfüllt Repräsentationspflichten, sitzt dem Stadtrat sowie verschiedenen Kommissionen (z.B. Wahlbüro, Einbürgerungsrat, Sozialbehörde usw.) vor und setzt die Gemeindegesetzgebung um.

Idealerweise bringt ein/e Stadtpräsident/in eine gute Allgemeinbildung, solide Rechts- und Finanzkenntnisse, Verwaltungspraxis oder Kurse für Verwaltungstätigkeit, Verhandlungsgeschick sowie gute Kommunikationsfähigkeiten, Führungserfahrung und ein Flair für Organisationsaufgaben mit.

Kandidaten Stadtpräsidium