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Teilstrassenplan «Erschliessung Grundstück Nr. 131, Rheineck»

4. Februar 2019

Der Stadtrat hat am 22. Januar 2019 gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) den

Teilstrassenplan «Erschliessung Grundstück Nr. 131, Rheineck» (Gemeindestrasse 3. Klasse / Strassenname: Bachstrasse)

erlassen und das Strassenbauprojekt genehmigt. Die Parzelle 131 wird ab der Asylstrasse mit einer 4.00 m bzw. 5.50 m breiten Stichstrasse erschlossen.

Der Teilstrassenplan wird unter Eröffnung einer Einsprachefrist von dreissig Tagen vom 4. Februar 2019 bis 5. März 2019 im Rathaus der Stadtverwaltung Rheineck, 1. OG, Auflagezimmer, öffentlich aufgelegt.

Schriftliche und begründete Einsprachen können während der Auflagefrist beim Stadtrat, Rathaus, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck, erhoben werden. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.