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Aufhebung absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
In den letzten Wochen sind Niederschläge gefallen, welche die Gefahr von Feuerausbrüchen etwas entschärft haben. Deshalb wird die Allgemeinverfügung der Politischen Gemeinden Thal und Rheineck betreffend Feuer- und Feuerwerkverbot vom 30. Juli 2018 per sofort aufgehoben. Bestehen bleibt das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter-Gürtel). Ausserdem ist das Steigenlassen von Himmelslaternen im ganzen Kantonsgebiet verboten. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren. Die Gemeindebehörden danken für das Verständnis.