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Aufhebung absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

22. August 2018

In den letzten Wochen sind Niederschläge gefallen, welche die Gefahr von Feuerausbrüchen etwas entschärft haben. Deshalb wird die Allgemeinverfügung der Politischen Gemeinden Thal und Rheineck betreffend Feuer- und Feuerwerkverbot vom 30. Juli 2018 per sofort aufgehoben. Bestehen bleibt das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter-Gürtel). Ausserdem ist das Steigenlassen von Himmelslaternen im ganzen Kantonsgebiet verboten. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren. Die Gemeindebehörden danken für das Verständnis.