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Bau-Anzeige (Appenzellerstrasse 57 und 57a)

7. Januar 2020

Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.
 

Bauherrschaft:
 

Baudienstleistungen buob AG, Weidstrasse 31, 9410 Heiden

Grundeigentümer:
 

Baudienstleistungen buob AG, Weidstrasse 31, 9410 Heiden

Bauvorhaben:
 

Neubau von zwei Doppelhäusern und Tiefgarage

Baulage:

Grundstück Nr. 956, Appenzellerstrasse 57 und 57a, 9424 Rheineck

Einsprachefrist: Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 22. Januar 2020 beim Stadtrat Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen. (Anmerkung: Einspracheentscheide sind gebührenpflichtig)

Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, öffentlich auf (während den Schalterstunden).