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Bauobjekt: Gesuch Schlussabnahme

Nach Bauvollendung wird anhand der Bauabnahme festgestellt, ob entsprechend der Baubewilligung gebaut wurde oder nicht.

Zugehörige Objekte

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Bemerkung

Sie haben Ihr Bauvorhaben vollendet und möchten nun die gemäss Baubewilligung vorgeschriebene Bauabnahme anmelden. Vergessen Sie bitte nicht, dem Grundbuchamt eine Baukostenabrechnung zwecks Schätzung ihrer Baute zuzustellen, sodass Sie den optimalen Versicherungsschutz der GVA erhalten. Die Baukostenabrechnung kann Online bezogen werden.

Unterlagen

Allfällige Korrekturpläne

Verfahren

Der Bauverwalter nimmt mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart einen Termin.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.