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Handel mit gebrannten Wassern - Patenterteilung

Der Kleinhandel mit gebrannten Wassern ist bewilligungspflichtig. Das Patent erteilt der Stadtrat.

Füllen Sie das Formular direkt am Computer aus und senden dieses mit den entsprechenden Beilagen (Strafregisterauszug, Handlungsfähigkeitszeugnis, Mitvertrag für Betriebsräulichkeiten) per Post an uns zurück. Der Stadtrat wird Ihr Gesuch anschliessend behandeln.

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