Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Stadt? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Aktionen
Verantwortliche Person: Ronnie Tanner Zuständige Instanz: Einwohneramt
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