Abstimmungsunterlagen bestellen
Nach Eingang Ihrer Bestellung sendet Ihnen das Einwohneramt die gewünschten Unterlagen per Post zu. Nachbestellungen müssen spätestens am Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag bei uns eingehen. Ansonsten können wir die rechtzeitige Zustellung nicht garantieren.
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Zuständige Instanz: Einwohneramt
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