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Nacht- und Dauerparken

Regelmässiges Parkieren auf öffentlichem Grund ist gebührenpflichtig.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt

Preis

CHF 40.00
(Nur Halbjahresrechnungen möglich. Parkkarten für einzelne Monate können direkt im Einwohneramt Büro Nr. 2 bezogen und bezahlt werden.)

Bemerkung

Regelmässiges Parkieren auf öffentlichem Grund ist gebührenpflichtig. Die Kontrollorgane der Stadt Rheineck kontrolliert diese "Laternenparkplätze" und stellt entsprechend Rechnung.

Verfahren

Sie erhalten zusammen mit der Rechnung einen Parkschein, der Sie zum dauerhaften Parkieren auf öffentlichem Grund berechtigt (ausgenommen zeitliche Begrenzung Blaue Zone sowie Schwimmbad-Parkplatz).

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.