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Vermittlungsamt Rheintal

Der Vermittler - in anderen Kantonen Friedensrichter genannt - ist die richterliche Instanz auf Gemeindeebene. Aufgabe des Vermittlers ist es, zwischen den Parteien eine Einigung herbeizuführen. Er versucht die Parteien davon abzuhalten, auf offensichtlich unbegründeten Rechtsbegehren zu beharren oder begründete Begehren zu bestreiten.

Der Prozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler.

Der Vermittler und sein Stellvertreter werden vom Kreisgericht gewählt.

In Mietstreitigkeiten wenden Sie sich bitte an die Schlichtungsstelle Miete und Pacht in Altstätten.
(Telefon 071 757 77 90, c/o Grundbuchamt Altstätten).

In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten wenden Sie sich bitte an die Schlichtungstelle für Arbeitsverhältnisse (Telefon 071 750 06 33/ Advokaturbüro Adrian Koller, Altstätten).

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

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