Inhalt
Strassenprojekt Einlenker Appenzeller-/Hofstrasse
Ende 2015 lehnte der Stadtrat ein Neubauvorhaben am Ende der Burgstrasse ab. Er begründete diese Ablehnung mit der nicht hinreichenden Erschliessung. Im darauffolgenden Rechtsverfahren wurde dieser Stadtratsentscheid geschützt; die Stadt wurde jedoch aufgefordert, ihrer grundsätzlichen Erschliessungspflicht nachzukommen. D.h., die Stadt ist verpflichtet, die Erschliessung des eingezonten Baulandes vorausschauend zu planen und zeitgerecht umzusetzen. Der Stadtrat hatte sich gegenüber dem Kanton zu verpflichten, die Erschliessung nunmehr in Angriff zu nehmen.
Mit Blick auf die bevorstehende Sanierung der Appenzellerstrasse und der ohnehin ausgewiesenen kommunalen Erschliessungspflicht befürwortete der Stadtrat die Einleitung des Strassenplanverfahrens. Das Ausführungsprojekt liegt noch bis 28. Juni 2018 im Rathaus öffentlich auf.