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Kantonaler Richtplan wird angepasst

7. Mai 2018
Der St.Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet. Bis Mitte Juni 2018 liegt der Entwurf der Anpassung 18 in allen Gemeinden öffentlich auf.

Der Entwurf sieht folgende Anpassungen vor: In Diepoldsau wird das Siedlungsgebiet für Arbeitsnutzungen und in Sevelen für sonstige Nutzungen erweitert. Aufgrund aktualisierter Grundlagendaten und einer damit einhergehenden Neuberechnung des Siedlungsgebiets verfügen die Gemeinden Sennwald und Wattwil nicht mehr über zu grosse Bauzonen – das Siedlungsgebiet in den beiden Gemeinden kann definitiv festgelegt werden. Neu sieht der Richtplan die Erstellung von räumlichen Tourismusentwicklungskonzepten vor. Zudem werden im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes Vorgaben für die Förderung der Hotellerie, einer besseren Auslastung von Zweitwohnungen sowie zur Förderung preisgünstiger Erstwohnungen festgelegt. Das Richtplankapitel Weiler wird aufgrund geänderter Rahmenbedingungen aktualisiert. Als künftige Windparks werden die Standorte Rheinau in den Gemeinden Sargans, Mels und Vilters-Wangs sowie Krinau in den Gemeinden Wattwil und Mosnang festgelegt. Aktualisierungen aufgrund neuer Erkenntnisse, geänderter Verhältnisse oder neuer Bedürfnisse werden auch in anderen Richtplankapiteln vorgenommen: bei den Vorranggebieten Natur und Landschaft, bei den Strassen sowie beim Langsamverkehr, bei den Abbaustandorten und bei den Deponien.

Die Bevölkerung ist eingeladen, mitzuwirken und Anregungen einzureichen. Der Anpassungsentwurf 18 kann im Rathaus Rheineck, Auflagezimmer 1. OG, oder im Internet unter www.areg.sg.ch eingesehen werden. Der Anpassungsentwurf 18 kann auch beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, info.bdareg@sg.ch bezogen werden.