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Nachhaltige Entwicklung für das Gebiet Grüenau

22. November 2017
Nachdem die Wahl für den Neubau des neuen Feuerwehrdepots R-T-L auf das Arena Areal gefallen war, entschied der Stadtrat, das Grundstück Nr. 186, Theresienheim, an die RLC-Gruppe zum Preis von Fr. 995'000.00, zu verkaufen. Die RLC-Gruppe war bereits im Besitze des nachbarlich gelegenen Grundstückes Nr. 189, ehemals im Eigentum der Familie Eck. Der Preis setzte sich zusammen aus dem seinerzeitigen Kaufpreis, zuzüglich Abbruchkosten, zuzüglich Zins. Dieser Preis entspricht auch dem ungefähren aktuellen Marktwert. Am 09. August 2016, genehmigte der Stadtrat den Kaufvertrag für den Verkauf der Liegenschaft Theresienheim an die RLC-Gruppe, unter der Bedingung der Umzonung von Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in Wohn-/Gewerbezone und einer Mehr-/Minderwertklausel bis zum Grundbucheintrag.

Der Stadtrat sah in der Gesamt-Arealentwicklung Grüenau ein positives Entwicklungspotenzial für die Gemeinde und befürwortete eine solche.

Am 22. November 2016, hat der Stadtrat auf Gesuch der RLC-Gruppe einen Kaufrechtsvertrag an Grundstück Nr. 634, Werkhof Areal, unter Bedingungen, zum Preis von Fr. 400.00/m2, zugestimmt. Damit sollte eine Areal-Entwicklung in noch grösserem Umfang im Grüenau-Areal, im gesamten Geviert zwischen Bahnhofstrasse und Rorschacherstrasse einerseits und der Grüenaustrasse und dem Freibach andererseits, ermöglicht werden. Dieser Kaufrechtsvertrag war im Wesentlichen an die Bedingungen geknüpft, dass die Gesamtareal-Entwicklung zustande kommt und wiederum versehen mit einer Mehr-/Minderwertklausel bis zum allfälligen Eigentumsübergang. Dieser Kaufrechtsvertrag musste der obligatorischen Abstimmung durch die Bürgerschaft unterstellt werden.

Der zwischen RLC Invest AG und der Stadt Rheineck abgeschlossene Kaufrechtsvertrag wurde bekanntlich von der Bürgerschaft an der Abstimmung vom 21. Mai 2017 mit 367 ja gegen 410 Nein Stimmen abgelehnt.

Trotzdem sollten nach Ansicht des Stadtrates die Chancen auf eine möglichst ganzheitliche, aufeinander abgestimmte Areal-Entwicklung gewahrt werden. Insbesondere die Erschliessung muss im Falle baulicher Veränderungen den heutigen Anforderungen angepasst werden. Die Anzahl Zufahrten zu bzw. ab einzelnen Grundstücken in die Kantonsstrasse Grüenau werden künftig reduziert werden müssen. Die einzelnen Grundstücke sind vorzugsweise über eine Sammelzufahrt an das kantonale Strassennetz anzuschliessen.

Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat entschieden, eine koordinierte Entwicklung an die Hand zu nehmen, ungeachtet dessen, wer dereinst als Partner für die Neunutzung der einzelnen Grundstücke in Frage kommen kann.

Bereits heute steht hingegen fest, dass das Grundstück Theresienheim nicht mehr für eine öffentliche Baute oder Anlage genutzt werden wird. Die Gründe für eine Einzonung in «Zone für öffentliche Bauten und Anlagen» ist weggefallen, sodass der Logik einer vernünftigen Orts- und Raumplanung folgend dieses Grundstück der gleichen Zone wie die angrenzenden Grundstücke zugeschieden wird. Unerheblich ist dabei, wer das Grundstück überbaut; es ist aber dem Markt für eine privatrechtliche Nutzung zuzuführen.

Der Stadtrat hat den Teilzonenplan samt Bericht am 23. Mai 2017, genehmigt. Die öffentliche Auflage erfolgte in der Zeit vom 22. August bis 20. September 2017. Gegen die Teilzonenplanänderung ist eine Einsprache eingegangen, welche mittlerweile zurückgezogen wurde. Als nächstes wird die Teilzonenplanänderung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Inzwischen erklärte die RLC Invest AG den Rücktritt vom bedingten Kaufvertrag. Der Stadtrat dankt der RLC Invest AG an dieser Stelle dafür, dass sie ihre Eigeninteressen an der Liegenschaft denjenigen Interessen der Stadt Rheineck, nämlich einer ganzheitlichen Entwicklung des Grüenau-Areals, hintenanstellt und damit den Weg für eine positive Areal-Entwicklung ebnen möchte.
Teilzonenplan Grüenau