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Teilzonenplanänderung «Freibach»
Ein Teil der geplanten Investitionen soll mit einer minimalen und das Objekt nicht konkurrenzierenden Neunutzung einer Teilfläche kompensiert werden. Deshalb hat die Eigentümerin um eine Einzonung eines Teilstücks der grossen Wiese vor dem Löwenhof ersucht (Streifen entlang der Freibachstrasse).
Die Einzonung, allenfalls in Kombination mit einem Sondernutzungsplan, wurde mit dem Amt für Raumentwicklung sowie mit der kantonalen Denkmalpflege besprochen. Eine mögliche bauliche Entwicklung erfolgt ausdrücklich in Absprache mit diesen kantonalen Ämtern.
Der Stadtrat freut sich über das Vorhaben und erkennt einen grossen Mehrnutzen für die Liegenschaft Löwenhof und damit für die gesamte Gemeinde. Der Teilzonenplan wurde deshalb genehmigt und lag während 30 Tagen öffentlich auf. Gegen die Teilzonenplanänderung ging fristgerecht eine Einsprache ein. Auf die Einsprache wurde mangels Legitimation jedoch nicht eingetreten.
Mit Blick auf die relative Nähe der zur Umzonung vorgesehenen Fläche zum Schutzobjekt Löwenhof werden im Falle einer Überbauung dieser Teilfläche besondere bauliche, massstäbliche und umgebungsgestalterische Vorgaben einzuhalten sein. Zu diesem Zweck wird nun ein Sondernutzungsplan, in enger Zusammenarbeit mit dem AREG und der Denkmalpflege erarbeitet.
Nach Vorliegen des Sondernutzungsplans wird die Teilzonenplanänderung dem fakultativen Referendum unterstellt.