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Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes (Grundbuchamt Rheineck-Thal)

19. September 2024

Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes (Grundbuchamt Thal-Rheineck); Feststellung der Rechtsgültigkeit

Nachdem innert der Referendumsfrist vom 06. August bis 16. September 2024 gegen die

Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes (Grundbuchamt Thal-Rheineck)

kein Referendumsbegehren eingegangen und die Referendumsfrist somit unbenutzt abgelaufen ist, hat der Beschluss des Stadtrates Rheineck am 17. September 2024 Rechtsgültigkeit erlangt. Die Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes tritt per 01. Januar 2025 in Kraft.

 

9424 Rheineck, 17. September 2024                                               Der Stadtrat