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Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes (Grundbuchamt Rheineck-Thal)
Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes (Grundbuchamt Thal-Rheineck); Feststellung der Rechtsgültigkeit
Nachdem innert der Referendumsfrist vom 06. August bis 16. September 2024 gegen die
Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes (Grundbuchamt Thal-Rheineck)
kein Referendumsbegehren eingegangen und die Referendumsfrist somit unbenutzt abgelaufen ist, hat der Beschluss des Stadtrates Rheineck am 17. September 2024 Rechtsgültigkeit erlangt. Die Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes tritt per 01. Januar 2025 in Kraft.
9424 Rheineck, 17. September 2024 Der Stadtrat