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Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtrates für den Rest der Amtsdauer 2021-2024

31. Mai 2023

Stephan Vitzthum hat per 31. Dezember 2023 seinen Rücktritt aus dem Stadtrat Rheineck angekündigt. Der Stadtrat hat seinem Rücktrittsgesuch entsprochen.

Die Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtrates findet nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG) am 22. Oktober 2023 statt.

Einreichung von Wahlvorschlägen für Stimmzettel

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen bis Freitag, 11. August 2023, 12.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei Rheineck eintreffen (Poststempel genügt nicht).

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Rheineck stimmberechtigten Personen unterzeichnet sind. Sie haben ausschliesslich wählbare Kandidaten zu enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Die entsprechenden Formulare können bei der Stadtkanzlei oder auf der Website sowie auf der Publikationsplattform bezogen werden.

Die Stadt Rheineck erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.

Allfälliger zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 19. November 2023 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 27. Oktober 2023, 12.00 Uhr, der Stadtkanzlei Rheineck einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Der Stadtrat dankt Stephan Vitzthum bereits jetzt für seine langjährige Treue und seinen wertvollen Einsatz zugunsten der Rheinecker Bevölkerung.

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