Inhalt
Vermittleramt Unteres Rheintal
Ihr können unterbreitet werden:
- Forderungen bis CHF 100'000 (darüber ist der Versöhnungsversuch freiwillig)
- nachbarrechtliche Streitigkeiten
- erbrechtliche Streitigkeiten
- u.a.
Kein Vermittlungsverfahren findet statt
- wenn die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse zuständig ist
- wenn die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse zuständig ist
- wenn das summarische Verfahren anzuwenden ist (beispielsweise Rechtsöffnungsbegehren)
Vermittlungsverfahren werden in der Regel am Wohnort der beklagten Partei durchgeführt. Das Begehren muss von der klagenden Partei im Doppel schriftlich eingereicht werden.
Nach Eingang des Begehrens erlässt die Vermittlerin die Vorladung. Die Verhandlung vor der Vermittlerin ist mündlich. Ziel der Verhandlung ist eine Einigung der Parteien. Gelingt dies nicht, wird der klagenden Partei auf Begehren die Klagebewilligung ausgestellt.
Kontakt
Vermittleramt Unteres RheintalBahnhofstr. 14
9424 Rheineck
Tel. 071 886 65 20
Fax 071 886 65 21
elisabeth.wuest@sg.ch