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Bau-Anzeige (Hauptstrasse 21)

29. Mai 2020

Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.
 

Bauherrschaft:
 

Stadt Rheineck, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck

Grundeigentümer:
 

Stadt Rheineck, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck

Bauvorhaben:
 

Ersatz Dachflächenfenster

Baulage:

Grundstück Nr. 223, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck

Einsprachefrist: Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 15. Juni 2020 beim Stadtrat Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen. (Anmerkung: Einspracheentscheide sind gebührenpflichtig)

Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, öffentlich auf (während den Schalterstunden).