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Elektronische amtliche Publikationsplattform

3. Juni 2019

Die Gemeinden müssen ihre amtlichen Bekanntmachungen wie die Anzeige von Planauflageverfahren oder Referendumsverfahren von Gesetzes wegen in ihren amtlichen Publikationsorganen veröffentlichen. Gemäss aktueller Regelung hat der Stadtrat Rheineck den «Rheintaler», das «Tagblatt, Regionalteil Rorschach» und den öffentlichen Anschlagkasten vor dem Rathaus als Publikationsorgan festgelegt. Einzelne Publikationen sind von Gesetzes wegen auch im kantonalen Amtsblatt zu publizieren. Mit dem per 01. Juni 2019 neu in Kraft tretenden Publikationsgesetz schafft der Kanton St. Gallen eine digitale Publikationsplattform, die er anstelle des Amtsblatts neu für alle Veröffentlichungen nutzt. Der Kanton wird seine amtlichen Publikationen ab 01. Juni 2019 rechtsverbindlich im Internet veröffentlichen und damit allen Rechtssuchenden kostenlos und umfassend einen gesicherten elektronischen Zugang zu den amtlichen Publikationsorganen ermöglichen.

Das Publikationsgesetz erlaubt es auch den Gemeinden, die Publikationsplattform des Kantons ebenfalls als rechtsverbindliches amtliches Publikationsorgan zu bestimmen. Die Nutzung dieser Publikationsplattform ist für Gemeinden kostenlos. Der Stadtrat hat beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ab 1. Juni 2019 werden alle amtlichen Publikationen sowie die Rechtssammlung der Stadt Rheineck nur noch auf der neuen kantonalen Publikationsplattform rechtsverbindlich veröffentlicht.