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Bau-Anzeige (Poststrasse15)

3. Mai 2018
Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.

Bauherrschaft:

NIRMO AG, Postfach 126, 9008 St. Gallen

Grundeigentümer:

NIRMO AG, Postfach 126, 9008 St. Gallen

Bauvorhaben:

Sanierung Wohn- und Geschäftshaus

Baulage:

Grundstück Nr. 250, Poststr. 15, 9424 Rheineck

Einsprachefrist: Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 17. Mai 2018 beim Stadtrat Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen. (Anmerkung: Einspracheentscheide sind gebührenpflichtig)

Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, öffentlich auf (während den Schalterstunden).