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Nachtrag in Kraft getreten

19. April 2018
In der Vergangenheit ist öfters der Wunsch aufgetreten, Bestattungen am Wochenende durchzuführen. In Rheineck ist es jedoch eine langjährige Praxis von Montag bis Freitag zu bestatten, während der ordentlichen Arbeitszeit. Das Reglement sah hierfür keine Regelungen vor. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, die langjährig gelebte Praxis mit einem Nachtrag im Reglement über das Bestattungswesen und den Friedhof der Stadt Rheineck zu verankern. Der neue Artikel 7a lautet wie folgt: «Die Bestattungen finden von Montag bis Freitag statt, über Ausnahmen befindet der Stadtrat.». Gegen den Nachtrag wurde das fakultative Referendum nicht ergriffen, er ist somit ab sofort in Kraft getreten.