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Öffentliche Planauflage für Starkstromanlage

20. Februar 2018

Für Projekt: L-092763.2: 20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen A Hof und L Sonnenfeld - Ersatz des Kabels mit neuer Leitungsführung

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die EVU-Beratung, Rietlistrasse 5, 9403 Goldach im Namen der Werke Rheineck, Elektrizitätsversorgung, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht. Die Gesuchsunterlagen werden vom 27. Februar 2018 bis zum 12. April 2018 im Rathaus Rheineck, während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

 

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.