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Bau-Anzeige (Stapfenwis 12)

30. Januar 2018
Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.
                    
Bauherrschaft:Lapp Dominique, Hauptstrasse 70b, 9424 Rheineck
 Lapp Fabiène, Hauptstrasse 70b, 9424 Rheineck
Grundeigentümer:Lapp Dominique, Hauptstrasse 70b, 9424 Rheineck
 Lapp Fabiène, Hauptstrasse 70b, 9424 Rheineck
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus
Baulage:Grundstück Nr. 1133, Stapfenwis 12, 9424 Rheineck

Einsprachefrist: Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 12. Februar 2018 beim Stadtrat Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen. (Anmerkung: Einspracheentscheide sind gebührenpflichtig)

Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, öffentlich auf (während den Schalterstunden).