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Aus dem Steueramt

22. Januar 2018
Im Januar 2018 werden die vorläufigen Rechnungen 2018 für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018, die direkten Bundessteuern 2017 sowie die Steuererklärungen 2017 verschickt. Falls die vorläufige Rechnung aufgrund der derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse deutlich zu hoch oder zu tief ist, werden die Steuerpflichtigen ersucht, mit dem Steueramt Kontakt aufzunehmen.

Die Steuererklärung 2017 ist für unselbständig Erwerbende und Rentner bis zum 31. März 2018 einzureichen, für selbständig Erwerbende bis zum 31. Mai 2018. Gesuche um Fristverlängerung können schriftlich, telefonisch oder unter www.steuern.sg.ch eingereicht werden.

Das Steueramt steht Ihnen gerne für Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung zur Verfügung:

Öffnungszeiten:
Mo 08.30-11.30/13.30-17.30 Uhr
Di-Fr 08.30-11.30/13.30-17.00 Uhr


Telefon: 071 886 40 16
E-Mail: steueramt@rheineck.ch