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Neue Leistungsvereinbarung mit Pro Senectute
Die Beratungsdienstleistungen umfassen die Bereiche Gesundheit, Wohnen, Finanzen, Recht und Lebensgestaltung. Die Sozialberatung von Pro Senectute ist aktuell zu 63 Prozent vom Bund subventioniert. 11 Prozent steuern Spendengelder bei. Für die beteiligten Gemeinden verbleibt ein Anteil im Umfang von 26 Prozent der Kosten. Für Rheineck machte dies bisher rund Fr. 6’000 aus. Pro Senectute möchte nun nicht mehr alle Spendengelder für die Mitfinanzierung der Beratungen einsetzen und trägt noch sechs Prozent bei; die Gemeinden neu 31 Prozent. Unverändert bleibt der Kostenanteil des Bundes.
Das Angebot bleibt attraktiv, weil die Gemeinde sonst den Dienst selbst anbieten müsste. Der Stadtrat hat der neuen Leistungsvereinbarung daher zugestimmt. Neu gilt ein Grundkostenbeitrag von Fr. 1.50 pro Einwohner (bisher Fr. 1.00), dazu kommen Fr. 150 pro Fall (gleich wie bisher). Das kostet Rheineck voraussichtlich rund Fr. 8’000 pro Jahr.