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Neues Planungs- und Baugesetz in Kraft getreten

23. Oktober 2017
Ziele und Auswirkungen
Seit 01. Oktober 2017 ist das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) im Kanton St.Gallen in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten wird ein zehnjähriger Gesetzgebungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Der Regierungsrat hat auch die dazugehörige Verordnung verabschiedet.

Das neue PBG enthält alle für das Bauen im Kanton St.Gallen wesentlichen Vorschriften. Es regelt nicht nur die Raumplanung und das Baupolizeirecht, sondern auch den Natur- und Heimatschutz sowie alle Vorschriften zur Koordination des Baubewilligungsverfahrens. Das PBG soll das Bauen im Kanton St.Gallen vereinfachen, die nachhaltige Siedlungsentwicklung fördern sowie Natur und Heimat wirksam schützen. Gleichzeitig bleibt die Regelungsdichte nach dem Grundsatz «So einfach wie möglich, so geregelt wie nötig» möglichst begrenzt.

Die Bauverordnung präzisiert einzelne Gesetzesartikel in Bezug auf Zuständigkeiten, Verfahrensvorschriften und Fristen. Der Rahmennutzungsplan der Gemeinde, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, setzt die Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes um. Nicht alle Artikel des neuen Planungs- und Baugesetzes gelten ab dem 01. Oktober 2017. Das Übergangsrecht definiert, welche Artikel sofort zur Anwendung kommen und welche Artikel eine Anpassung der Rahmennutzungspläne in den Gemeinden voraussetzen. Die innert zehn Jahren anstehenden Ortsplanrevisionen bedeuten für die Gemeinden in den kommenden Jahren einen erheblichen Mehraufwand.

Die kantonalrechtlichen Grundlagen finden Sie in der Gesetzessammlung: Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1) und Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (731.11). Das Kreisschreiben zum Übergangsrecht sowie weitere Hilfsmittel finden Sie auf der Website www.baugesetz.sg.ch.

Vorgehen der Stadt Rheineck
Für die Revision der Ortsplanung (Baureglement, Zonenplan, Schutzverordnung) ist mit einer Projektzeit von gut einem Jahr zu rechnen. Der zeitliche Aufwand dürfte sich auf rund 7’000 Stunden belaufen. Die Kosten werden auf rund Fr. 100‘000.00 geschätzt.

Der Stadtrat hat sich umfassend mit der Ausgangslage auseinandergesetzt und beschlossen bis auf Weiteres mit der Revision der kommunalen Bauvorschriften zuzuwarten. So könnten aktuell kaum Erfahrungswerte aus der Praxis in der neuen Gesetzgebungsumsetzung erwartet werden, sowohl in qualitativer wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht (z.B. Zeitaufwand für Studium). Weiter lehnten die Rheineckerinnen und Rheinecker im vergangenen Mai einmal mehr eine kommunale Revision der Bauvorschriften nach einer teilweise von der Gegnerschaft gehässig und mit unwahren Angaben geführten Ablehnungskampagne ab. Das Zuwarten kann gleichzeitig als Kreativpause genutzt werden um anschliessend klare und praxisnahe kommunale Bauvorschriften zu erarbeiten.

Die Abteilung WERKE der Stadt Rheineck gibt bei Unsicherheiten gerne Auskunft.