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LKW-Fahrverbot auf Töberstrasse

31. Mai 2018
Im Oktober 2015 nahm der Stadtrat vom unangekündigt öffentlich publizierten «Verbot für Lastwagen» auf der Töberstrasse in Thal Kenntnis. Gegen diese verfügte Verkehrsanordnung erhob er fristgerecht Rekurs. Die verfügte Massnahme wurde in der Folge zurückgezogen. Ein daraufhin ausgearbeitetes Verkehrskonzept kommt nun zum Schluss, dass der Ausbau der Töberstrasse für den Lastwagenverkehr (über 3.5 Tonnen) ungenügend ist. Bei der Töberstrasse handelt es sich um eine Gemeindestrasse 1. Klasse, weitgehend ohne Trottoir.

Als Massnahme zur Erhöhung der dortigen Verkehrssicherheit lehnt der Gemeinderat Thal eine Tempo-30-Zone wie auch ein Regime mit 30 km/h ab. Ein 40 km/h-Regime steht beim Gemeinderat unserer Nachbargemeinde ebenfalls nicht im Vordergrund. Er priorisiert vielmehr eine siedlungsorientierte Strassengestaltung mit LKW-Fahrverbot. Das bedeutet, dass der Schwerverkehr ab Thal/Dorf über die Thalerstrasse nach Rheineck, über die Poststrasse zur Bahnhofstrasse in Rheineck, geleitet würde.

Wegen der direkten Betroffenheit Rheinecks wurde der Stadtrat Rheineck zur Vernehmlassung eingeladen. Der Stadtrat stellte in seiner Vernehmlassungsantwort fest, dass der Ausbau auf der Töberstrasse für den LKW-Verkehr tatsächlich sehr beengt und daher ungenügend ist. Hingegen gilt ebenso zu beachten, dass auch der Strassenraum in Rheineck auf der Post- und insbesondere bei der Einmündung der Post- in die Bahnhofstrasse, ebenfalls sehr beengt sind.

Der Einmündungsbereich Post- in die Bahnhofstrasse ist ungenügend für den LKW-Verkehr. Aufgrund der hier herrschenden hohen Verkehrsdichte führt die ungenügende Einmündung nicht nur zu gefährlichen Situationen, sondern auch zu erheblichen Verkehrsflussstörungen und Mitbenützung der Trottoirflächen für das Einbiegen in die Bahnhofstrasse durch die LKW’s und Verkehrsbusse. Kommt hinzu, dass in Rheineck in unmittelbarer Nähe zur Thalerstrasse, im beengten Rheinecker Zentrum, die Kindergärten und Schulhäuser liegen. Die Unfallhäufigkeit auf beiden Strassen ist in etwa gleich hoch.

Eine generelle Verlagerung des Verkehrs von der Töber- auf die Thaler-/Post-/Bahnhofstrasse will der Stadtrat Rheineck nicht mittragen. Zum einen wegen der auch in Rheineck beengten Verhältnisse, zum anderen wegen der in Rheineck ohnehin sehr hohen Verkehrsdichte. Letztlich würde damit der Verkehr auch zu einem Umweg mit weiterem Verkehrsweg gezwungen, was dem Gebot des umweltschonenden Verhaltens zuwiderlaufen würde.

Vor diesem Hintergrund schloss sich der Stadtrat dem Gemeinderat Thal mit der Meinung an, dass von einem Niedrigtemporegime und allzu stark verkehrsbehindernder Ausgestaltung auf der Töberstrasse abzusehen ist. Allenfalls ist jedoch eine Neugestaltung vorzuziehen und erst anschliessend, wenn diese die angestrebte Verkehrsleitung des Schwerverkehrs über Rheineck für sich alleine noch nicht zu erwirken vermag, ein LKW-Fahrverbot zu erlassen.

Zu prüfen wäre ebenfalls, ob nicht grossräumiger angelegte Überlegungen angestellt werden müssten. Ob beispielsweise für den Fussgängerverkehr neue Verbindungen, abseits der Strasse, z.B. östlich des Steinlibachdammes, zu schaffen wären, und, ob allenfalls der Verkehr grossräumig umgeleitet werden müsste. Zum Beispiel ab Thal Dorf über den Buechsteig.

Die ungenügende Einmündung von der Post- in die Bahnhofstrasse müsste zudem angepasst und damit der Zunahme des Schwerverkehrs auf dieser Strassenkreuzung Rechnung getragen werden. Hier steht nach Auffassung des Stadtrates vor allem der Kanton in der Pflicht.

Eine Optimierung der Strassenführung entlang der Bahnhof- als Kantonsstrasse wurde zuhanden des kantonalen Strassenbauprogrammes ebenso angemeldet wie auch für den Langsamverkehr zuhanden des Agglo-Programmes. Aufgrund der direkten Beeinflussung des Verkehrs auf der Bahnhofstrasse wurde dem Kanton zudem angeregt, die seit Jahrzehnten ungenügende Verkehrsregelung auf der Hechtkreuzung (Einmündung Dufourgass in die Bahnhofstrasse) im Zuge der Korrekturen auf der Bahnhofstrasse