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Stadtrat will Tempo-30-Zone

3. April 2018
In Anlehnung an die Rückmeldungen aus der Bevölkerung im Zuge einer Bevölkerungsumfrage entschied der Stadtrat im Frühling 2017 die Einführung einer Tempo Zone in der Altstadt zu prüfen. Im eingeholten Gutachten wurden neben den Grundlagen und der Analyse der Ist-Situation verschiedene Varianten (Begegnungszone, Tempo-30-Zone) einander gegenübergestellt und unter Beachtung der Zweckmässigkeit und den städtebaulich-funktionalen Gegebenheiten entsprechendes Temporegime bewertet.

Damit eine Begegnungszone (max. 20 km/h) in der Altstadt eingeführt werden könnte, müssten grössere bauliche Massnahmen umgesetzt werden. Diese Massnahmen wären notwendig, um zum einen das in Begegnungszonen angestrebte Geschwindigkeitsniveau von 20 km/h zu erreichen und zum anderen die Vortrittsverhältnisse (Fussgänger haben gegenüber dem übrigen Verkehr immer Vortritt) zu verdeutlichen. Für Letzteres wäre gemäss Aussage der Kantonspolizei die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehbereich weiter aufzulösen.

Kaum Massnahmen müssten demgegenüber umgesetzt werden, wenn eine Tempo-30-Zone eingeführt werden würde. Die Hauptstrasse wurde erst kürzlich vollständig und einheitlich umgestaltet. Die gestalterische Einbettung der Hauptstrasse in den historischen Kontext erfolgte mit Natursteinbändern und kleinen Platzflächen. Letztere unterbrechen die Bänder und heben ortsbaulich wichtige Gebäude und Plätze (Gebäuderücksprünge) hervor.

Der Stadtrat befürwortet sowohl aus ortsbaulichen als auch finanziellen Gründen, am heutigen Gestaltungsansatz festzuhalten und in der Altstadt sowie in den vorgelagerten Gebieten (Löwenhofstrasse, südliche Altstadt und Fahr) eine Tempo-30-Zone einzuführen.
Altstadt