Bau-Anzeige (Hofstrasse 16a)Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.
Einsprachefrist: Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 01. März beim Stadtrat Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen. (Anmerkung: Einspracheentscheide sind gebührenpflichtig) Datum der Neuigkeit 11. Feb. 2021
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