Der aus Mitgliedern des Stadtrates und des Ortsverwaltungsrates gebildete Rat führt das Einbürgerungsverfahren durch. Zu den Aufgaben zählen: - Prüfen der Einbürgerungsgesuche und Antragstellung an die Bürgerschaft (Einbürgerungen im Allgemeinen)
- Prüfen und Entscheiden der Einbürgerungsgesuche (für besondere Einbürgerungen, erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen)
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